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   VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505   

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VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505 (https://dejure.org/2015,110760)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505 (https://dejure.org/2015,110760)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12. August 2015 - RO 9 K 15.50505 (https://dejure.org/2015,110760)
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  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505
    Der Ge­ richtshof hat seine Überlegungen dahingehend zusammengefasst, dass es den Mitgliedstaa­ ten einschließlich der nationalen Gerichte obliegt, einen Asylbewerber nicht an den "zustän­ digen Mitgliedstaat" im Sinne der Dublin HI-Verordnung zu überstellen, wenn ihnen nicht unbekannt sein kann, dass die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnah­ mebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Klägerin tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GR-Charta aus­ gesetzt zu werden (EuGH a.a.O. Rn. 106 und LS 2; ebenso U.v. 14.11.2013 - Rs. C-4/11 Rn. 30).

    Die Unmöglichkeit der Überstellung eines Asylbewerbers an einen bestimmten Staat hindert daher nur die Überstellung dorthin; sie begründet kein subjektives Recht auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts gegen­ über dem ersuchenden Mitgliedsstaat (vgl. EuGH, U.v. 14.11.2013 - C-4/11).

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505
    Schließlich hat er für den Fall, dass der zuständige Mitgliedstaat der Aufnahme zu­ stimmt, entschieden, dass der Asylbewerber mit dem in Art. 19 Abs. 2 Dublin ll-VO (dem nunmehr Art. 27 Dublin Ill-VO entspricht) vorgesehenen Rechtsbehelf gegen die Überstel­ lung nur mit dem o.g. Einwand systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahme­ bedingungen für Asylbewerber entgegentreten kann (EuGH, U.v. 10.12.2013 - Rs. C-394/12 Rn. 60).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505
    Diese Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt auch Art. 3 Abs. 2 der Dublin lll-VO zugrunde (vgl. auch BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6/14 -juris, B.v. 6.6.2014-10 B 35/14-juris).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505
    Diese Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt auch Art. 3 Abs. 2 der Dublin lll-VO zugrunde (vgl. auch BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6/14 -juris, B.v. 6.6.2014-10 B 35/14-juris).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505
    Das Gemeinsame Europäische Asylsystem gründet sich auf das Prinzip gegenseitigen Vertrau­ ens, dass alle daran beteiligten Staaten die Grundrechte sowie die Rechte beachten, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 sowie in der EMRK finden (EuGH, U.v. 21.12.2011 - Rs. C-411/10 und Rs. C-493/10, Rn. 78 f.).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505
    Insbesondere hat die zuständige polnische Behörde der Überstellung zugestimmt und sind auch keine Anhaltspunkte vorgetragen oder sonst ersichtlich, die Anlass zur Erwägung sog. inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse (§ 60a Abs. 2 AufenthG i.V.m. etwa Art. 2 Abs. 2 Satz 1 oder Art. 6 Abs. 1 GG) gäben, die die Beklagte im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 1 AsylVfG ggf. zu berücksichtigen hätte (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 17.02.2015 - AN 14 K 14.50221

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Polen

    Auszug aus VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505
    Nach der Erkenntnislage bestehen in der Republik Polen allerdings keine die Abschiebung der Klägerin hindernde systemische Mängel des Asylverfahrens im o.g. Sinne (vgl. zuletzt VG Gelsenkirchen, U.v. 10.3.2015 - 6a K 3687/14.A - juris Rn. 27 ff.; VG Düsseldorf, B.v. 2.3.2015 - 17 L2510/14.A-juris; VG Ansbach, U.V. 17.2.2015-AN 14 K 14.50221 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2015 - 6a K 3687/14

    Asyl; Dublin; Polen; Rücküberstellung; systemische Mängel; systemische

    Auszug aus VG Regensburg, 12.08.2015 - RO 9 K 15.50505
    Nach der Erkenntnislage bestehen in der Republik Polen allerdings keine die Abschiebung der Klägerin hindernde systemische Mängel des Asylverfahrens im o.g. Sinne (vgl. zuletzt VG Gelsenkirchen, U.v. 10.3.2015 - 6a K 3687/14.A - juris Rn. 27 ff.; VG Düsseldorf, B.v. 2.3.2015 - 17 L2510/14.A-juris; VG Ansbach, U.V. 17.2.2015-AN 14 K 14.50221 - juris).
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